Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Durch schriftliche Vereinbarung oder mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung, bei einem Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, durch Erklärung in Textform kommt jeweils zwischen dem Empfänger der Maklerleistung (nachfolgend Maklerkunde) und der HEIMArT Immobilien GmbH ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, für den folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.
2. Maklerprovision
Die Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Anbieters des Objekts (sog. Nachweis) erfolgt unter ausdrücklichem Hinweis auf die Maklerprovisionsforderung der HEIMArT Immobilien GmbH im Fall des Ankaufs, Tausch oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der HEIMArT Immobilien GmbH entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der HEIMArT Immobilien GmbH ein Hauptvertrag (Kaufvertrag, Tauschvertrag oder Mietvertrag) bezüglich des benannten Objekts zustande kommt. Die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit der HEIMArT Immobilien GmbH genügt. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der HEIMArT Immobilien GmbH dem Maklerkunden nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der HEIMArT Immobilien GmbH so lange nicht, wie das zustande gekommene Geschäfts mit dem von der HEIMArT Immobilien GmbH angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
3. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch der HEIMArT Immobilien GmbH wird fällig bei Abschluss des Kaufvertrags/Tauschvertrags/Mietvertrags. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungstellung. Die HEIMArT Immobilien GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der HEIMArT Immobilien GmbH, so ist der Maklerkunde verpflichtet, der HEIMArT Immobilien GmbH Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs der HEIMArT Immobilien GmbH zu erteilen.
4. Höhe der Provision
Die vom Maklerkunden an die HEIMArT Immobilien GmbH zu zahlende Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem gesamten Mietpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57 % vom wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. 2,38 Monatsmieten Mieterprovision bei Wohneinheiten und 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbeobjekten, jeweils inklusive 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Bestimmungen der §§ 656 a bis 656 d BGB des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über einzelne Wohnungen und Einfamilienhäuser und zur Regelung des Maklerlohnanspruchs bei einem Kaufvertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, bei denen der Käufer ein Verbraucher ist, bleiben hiervon unberührt.
5. Doppeltätigkeit
Soweit keine Interessenkollision vorliegt, ist die HEIMArT Immobilien GmbH berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit ist die HEIMArT Immobilien GmbH zur Unparteilichkeit verpflichtet. Die Bestimmungen der §§ 656 a bis 656 d BGB des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über einzelne Wohnungen und Einfamilienhäuser und zur Regelung des Maklerlohnanspruchs bei einem Kaufvertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, bei denen der Käufer ein Verbraucher ist, bleiben hiervon unberührt.
6. Angebote
Alle Angebote der HEIMArT Immobilien GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben beruhen auf Informationen, die der HEIMArT Immobilien GmbH vom Verkäufer/Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Es obliegt dem Maklerkunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen. Die Haftung für fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht.
7. Vorkenntnis
Weist die HEIMArT Immobilien GmbH dem Maklerkunden ein Objekt nach, das dem Maklerkunden bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet, die HEIMArT Immobilien GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Kalendertagen darauf hinzuweisen und die Vorkenntnis auf Verlangen der HEIMArT Immobilien GmbH zu belegen. Unterlässt der Maklerkunde diesen Hinweis, so hat er der HEIMArT Immobilien GmbH sämtliche Aufwendungen, die der HEIMArT Immobilien dadurch entstehen, dass sie auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.
8. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen der HEIMArT Immobilien GmbH über das Objekt, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erbringt, insbesondere die von der HEIMArT Immobilien GmbH übersandten Angebote und Exposés sowie deren Inhalt sind vertraulich und ausschließlich für den Kunden bestimmt. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der HEIMArT Immobilien GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Maklerkunde gegen dieses Weitergabeverbot und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Maklerkunden der HEIMArT Immobilien GmbH provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der HEIMArT Immobilien GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.
9. Haftungsbegrenzung
Die Haftung der HEIMArT Immobilien GmbH, deren gesetzlicher Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter ist für fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der HEIMArT Immobilien GmbH garantierten bestimmten Beschaffenheit beruht.
10. Datenschutz
Der Maklerkunde willigt ein, dass die HEIMArT Immobilien GmbH Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutzt und diese im erforderlichen Umfang an Dritte übermittelt.
11. Urheber- und Leistungsschutzrechte
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Objektfotografien und Grafiken, unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte, Objektbilder oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute oder, wenn der Maklerkunde keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, ist Wolfratshausen.
13. Salvatorische Klausel/Schriftform
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrags oder dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
14. Informationspflicht nach VSBG
Die HEIMArT Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der HEIMArT Immobilien GmbH und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.